Wie mehrere österreichische Tageszeitungen berichten, wurde dieser Tage in erster Instanz ein sehr bedenkliches Gerichtsurteil gefällt.
„Bürgermeister haftet für Wanderunfall“
Kleine Zeitung
Salzburger Nachrichten
Wenn dieses Urteil den Buchstaben des Gesetzen entspricht (was ich nicht zu beurteilen vermag) kann daraus nur eine logische Konsequenz folgen: Die Buchstaben des Gesetzes müssen geändert werden.
Ich bin strikt gegen eine solche „Amerikanisierung“ von Haftungsfragen, wo für jede eigene persönliche Unzulänglichkeit ein Schuldiger gesucht und verklagt wird.
Denn die zwangsläufige Folge wird sein: Wanderwege werden geschlossen.
Mir würde zwar noch einiges mehr zu diesem ganz konkreten Fall einfallen, ich möchte mich aber diesbezüglich zügeln und zurückhalten.
Ein Hoch auf die „eigene Verantwortung“.
Liebe Grüße – Dein / Ihr / Euer Christian