Zu Teil 4: Opfer einer Urheberrechtsverletzung

Auf die im vorhergehenden Teil dieser Artikelserie beschriebene E-Mail habe ich zunächst keine Antwort erhalten, weshalb ich mich nach 4 Tagen entschlossen habe, ein neuerliches Mail mit folgendem Inhalt zu verfassen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich bis jetzt auf meine Anfrage vom 08.05.2009 von Ihnen noch keine Antwort erhalten habe, vermute ich, dass meine E-Mail irgendwo in den Weiten des Internets untergegangen ist.

Ich möchte Sie deshalb heute noch einmal um eine Stellungnahme zu meiner Mail (siehe unten – Anmerkung: Der Verweis bezieht sich auch meine 1. E-Mail) bitten.

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

 

Dieses Mal aber habe ich den Empfängerkreis dieser E-Mail erweitert, insbesondere habe ich auch einen Bekannten eingebunden, der mir schon zuvor bei der Beweissicherung behilflich war.

Und auf die 2. Anfrage habe ich auch relativ prompt eine Antwort erhalten, die zwar sehr freundlich formuliert war, die ich aber inhaltlich so nicht akzeptieren konnte.

Ein Auszug:

Sehr geehrter Herr Suschegg!

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben das Mail vom 8.5.09 leider nicht erhalten, deshalb auch erst heute meine Antwort auf Ihr Mail. Ich bitte Sie hierfür um Entschuldigung. Wir erhalten die Bilder für Regionen immer von den dementsprechenden Tourismusverbänden und können diese für die Präsentation auf ########DOTCOM verwenden. Bezüglich der Verwendungsrechte würde ich Sie bitten mit der Urlaubsregion ######## Kontakt aufzunehmen.

Gerne fügen wir den Bildern Ihren Copyright dazu. Weiters werden wir unter die 2 Bilder noch Ihr Portal schreiben und dies verlinken. Leider können wir keinen Link auf der Startseite von ########DOTCOM setzen.

Hätten Sie Interesse an einer engeren Zusammenarbeit?

Herzliche Grüße

 

Insbesondere mit der sinngemäßen AussageWir verwenden die Bilder zwar für unsere Präsentation, bekommen diese aber von den Tourismusverbänden. Nehmen Sie bezüglich der Verwendungsrechte mit der betreffenden Urlaubsregion Kontakt auf.” kann ich mich aber keinesfalls abfinden.

Ich denke zwar – nein, ich bin mir sicher – dass die diesbezügliche Gesetzeslage beim Urheberrechtsverletzer bestens bekannt ist, ich möchte aber wieder einmal die schon mehrfach angeführte Internetseite zum Thema “Urheberrecht” bemühen: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm#haftung

Dort ist deutlich klargestellt, das der Grundsatz der “Haftung ohne Verschulden” gilt.

Zitat:

“Die Haftung nach dem UrhG setzt kein Verschulden voraus, d.h. man haftet auch, wenn man gar nicht weiß, dass man in ein fremdes Urheberrecht eingegriffen hat”.

 

Ich möchte jetzt nicht den oberlehrerhaften Besserwisser spielen, aber ein Unternehmen, welches zumindest einen Teil seiner Einnahmen mit Hilfe und Unterstützung schöner Fotos generiert, sollte bestens Bescheid wissen über die geltende Rechtslage. Und so ist es keinesfalls meine Aufgabe, wegen der Verwendungsrechte meines Eigentums mit irgendwem Kontakt aufzunehmen – und schon gar nicht mit einer “Region” – sondern ich muß um Erlaubnis gefragt werden, damit ich die Nutzungsrechte einräume.

Da ich aber noch immer auf eine gütliche Einigung vertraue, habe ich in einer weiteren E-Mail meine persönlich Einschätzung der Sachlage zwar deutlich klargestellt, gleichzeitig dem Unternehmen aber auch weitere Lösungsvorschläge unterbreitet. Doch mehr dazu im nächsten Teil.

Fortsetzung folgt …

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