Nun wurde auch ich Opfer eines Foto-Diebstahls – umgangssprachlich auch als “Bilderklau” bezeichnet.

Aus diesem Grund möchte ich mich in einer mehrteiligen Artikelserie dem Thema “Urheberrechte für Fotos“ widmen.

Vermutlich, oder richtiger formuliert, sicher wurden Fotos auch schon bisher von meinen Websites heruntergeladen und für diverse Zwecke verwendet. Zumindest habe ich einige Male im Nachhinein selbst bemerkt oder durch Zufall erfahren, dass meine Bilder auch anderweitig zu finden sind.

Bisher war dies aber ausschließlich im privaten Bereich bzw. im Umfeld gemeinnütziger Organisationen, weshalb ich keine weiteren Schritte unternommen habe, auch wenn es mir besser gefallen hätte, wenn ich vorher kontaktiert worden wäre. Ich hätte dem “Entwender” dann meist auch ein besser aufgelöstes Bild zur Verfügung stellen können.

Nun habe ich aber zum ersten Mal festgestellt, dass eines meiner Bilder ohne meine Zustimmung eine gewerbliche Homepage schmückt. Und spätestens jetzt hört sich für mich der Spaß auf.

Wo liegt das Problem ?

Man könnte jetzt meinen, weshalb macht er jetzt wegen eines lächerlichen Bildes so einen Aufstand.

Nun – Fotos sind urheberrechtlich geschützte Werke. Und auch wenn sie öffentlich auf einer Homepage präsentiert werden und auch wenn dies technisch recht einfach möglich ist, dürfen diese nicht ohne Zustimmung des Urhebers heruntergeladen und für eigene Zwecke verwendet werden.

Für Anfragen von Privatpersonen sowie öffentlicher oder gemeinnütziger Einrichtungen habe ich persönlich stets ein offenes Ohr, wenn man bei mir um eine Foto-Leihgabe vorstellig wird.

Und auch bei Anfragen aus der Wirtschaft hat sich bis jetzt immer eine für beide Seiten konstruktive und positive Vereinbarung gefunden. Wer mit Hilfe fremder Fotos Geld verdienen will, sollte auch bereit sein, dem Ersteller für die Nutzungsrechte (wie auch immer diese in beiderseitigem Einvernehmen dann gestaltet werden) einen angemessenen Betrag zu bezahlen.

Und ich denke, im Jahre 2009 darf sich niemand – und schon gar nicht ein Unternehmer – mit der Ausrede begnügen, “er hätte nicht gewußt, dass er fremde Werke nicht ungefragt verwenden dürfe“.

Zu Teil 2: Urheberrechtsschutz für Fotos

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